Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 17.04.25)

 

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Viola Vital Gesundheitsstudio und Verbrauchern/Mitgliedern, die durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande kommen. Ein Verbraucher/Mitglied ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

2. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied im Rahmen seiner ausgehängten Öffnungszeiten die Nutzung der Studioeinrichtung, sowie der Kraft- und Trainingsgeräte. Die Nutzung des Studios ist dabei nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Mitgliedern, die keine Zusatzvereinbarung zum personallosen Training unterschrieben haben, ist es aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet zu personallosen Zeiten zu trainieren.

 

2.1. NFC Zutritt-Tag bei Buchung von personallosem Training

Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss einen NFC Zutritt-Tag. Dieser ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nur persönlich genutzt werden. Sollte das Mitglied dieser Vorgabe zuwider handeln und den NFC Zutritt-Tag wissentlich und willentlich einem Dritten überlassen, so kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00€ verlangen, ohne das ein Schadensnachweis erfolgen muss. Probetrainings, bei denen Mitglieder andere Interessenten mit ins Studio nehmen, müssen vorab vereinbart werden. Für die Erstausstellung des NFC Zutritt-Tags wird eine Gebühr von 15,00 € fällig. Für die sichere Verwahrung des NFC Zutritt-Tags ist das Mitglied selbst zuständig. Der Verlust des NFC Zutritt-Tags ist ohne Verzug dem Studio zu melden. In Folge wird dieser gesperrt. Muss ein neuer NFC Zutritt-Tag ausgestellt werden, wird eine Aktivierungsvierungsgebühr von 15,00 € fällig.

 

3. Nutzung des Studios

 

3.1. Hausordnung 

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten. Eine Abschrift der Hausordnung befindet sich auf unserer Internetseite. Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu folgen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das Mitglied trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen. Im Trainingsbereich sind das Rauchen und Essen nicht möglich. Eigene Getränke können, um die Verletzungsgefahr einzugrenzen, ausschließlich in Plastikflaschen mitgebracht werden. Es wird mit sauberen Trainingsschuhen und mit Handtuch trainiert.

3.2 Personalloses Studio

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Es handelt sich zu diesen Zeiten um ein personalloses Fitnessstudio. Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Viola Vital Gesundheitsstudio weder einschätzen noch überprüfen können, ob der Kunde medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unter- ziehen. Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren. Das Mitglied wurde von Viola Vital Gesundheitsstudio darüber aufgeklärt, dass im Mitgliedsbeitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und dass das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert und deren Bedienung bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, muss das Mitglied eine Einweisung buchen.

 

3.3. Videoüberwachung

Das Viola Vital Gesundheitsstudio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Hierzu haben die Mitglieder, die zu personallosen Zeiten trainieren möchten, mit ihrer Unterschrift ihre schriftliche Einwilligung abgegeben. Die Kamera wird ausschließlich zu personallosen Zeiten eingesetzt und dient dem Inhaltsschutz und dem Betreiber zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Zutritts, der Einhaltung der Hausordnung sowie der Sicherheit der Trainerenden.

 

3.4. Selbständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit im Studio ohne diesbezügliche vertragliche Absprache mit Viola Vital Gesundheitsstudio ist untersagt.

 

3.5. Verbotene Substanzen und Gegenstände

Der Konsum, das Anbieten, Verschaffen oder Überlassen von Zigaretten, Dopingmitteln, alkoholischen Getränken oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Studio untersagt dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen.

 

3.6. Pflicht zur Übermittlung von Daten bei persönlichen Veränderungen

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio sofort mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht gemeldet hat, sind vom Mitglied zu tragen.

 

4. Beiträge und Zahlungen

 

4.1. Fälligkeit und Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag, das einmalige Startpaket für die Trainingseinweisung entstehen jeweils mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und sind sofort fällig. Als Grundlage hierfür dient das Vertragsstartdatum. Der Beitrag ist bis zum 15. eines jeden Monats zu zahlen. Alle Entgelte sind grundsätzlich per Sepa-Lastschriftmandat zu entrichten. Die entsprechende Vereinbarung dazu liegt den Vertragsunterlagen bei. Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Gerät der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei fälligen Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte vereinbarte Restbeitrag sofort fällig. Viola Vital Gesundheitsstudio behält sich vor, dem Kunden, bei einer vom Kunden zu verantwortenden Rücklastschrift, das von der Bank an Viola Vital Gesundheitsstudio belastete Rücklastschriftentgeld in Rechnung zu stellen.

 

4.2. Beitragserhöhung bei außerordentlichen Umständen

Sollten außerordentliche Umstände auftreten, wie z.B. Mehrwertsteuererhöhung, Mieterhöhung etc. darf das Viola Vital Gesundheitsstudio eine Beitragserhöhung von bis zu 10% der Monatlichen Gebühren vornehmen.

 

4.3. Vertragsdauer und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Beginn des Mitgliedsvertrages beginnt mit dem im Vertragspapier dokumentierten Startdatum. Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt zu keinerlei Rückforderungen. Wird es Viola Vital Gesundheitsstudio aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden. Viola Vital Gesundheitsstudio behält sich vor, wegen Betriebsferien zweimal pro Jahr für jeweils eine Woche zu schließen. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende der Erstlaufzeit aufgelöst werden und ist ansonsten nach Ablauf der 12 Monate monatlich kündbar. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vor Vertragsende zugegangen ist. Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern außerordentlich gekündigt werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. mehrfacher Zahlungsverzug). Sollte die Mitgliedschaft aufgrund von Krankheit außerordentlich gekündigt werden wollen, muss eine dauerhafte Sportunfähigkeit in Form eines ärztlichen Attests vorgelegt werden.

 

5. Abmeldung von gebuchten Präventionskursen, Kursen mit 10erKarte, Workshops, Veranstaltungen

Bei Abmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn sind 30% der Kursgebühr fällig. 

Bei Abmeldung von weniger als einer Woche vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr fällig.

Bei Abmeldung von weniger als 48 Stunden vor Beginn aller Präventionskurse, Kursen mit 10er Karte sowie Workshops sind 60% der Gebühr fällig.

Bei Abmeldung zum bzw. nach Kursbeginn ist die gesamte Kursgebühr fällig. Alternativ besteht die Möglichkeit sich um einen zu Ersatz kümmern.

 

 

6. Reservierung von Rehabilitationssportplätzen

Das Viola Vital Gesundheitsstudio behält sich vor bei einer Abwesenheit von 3 Wochen ohne Information des Teilnehmenden zu den Gründen der Abwesenheit dessen Rehabilitationssportplatz sofort an eine andere Person weiter zu geben.

 

7. Haftungsbeschränkung

Für Wertsachen, Geld und mitgebrachte Kleidung ist bei Verlust oder Beschädigung insoweit die Haftung des Viola Vital Gesundheits-Studios ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt Viola Vital Gesundheitsstudio ebenfalls keine Haftung.

 

8. Datenspeicherung

Das Viola Vital Gesundheitsstudio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Gesundheitsstudios mit dem NFC Zugangs-Tag werden Datum, Uhrzeit und Name des Mitglieds erfasst. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn einverstanden, dass sein Name und seine Anschrift sowie weitere Kontaktdaten für die Trainingsabwicklung und die Teilnehmerinformation gespeichert werden. Mehr zur Datensicherheit entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Änderungen dieser AGB

Das Viola Vital Gesundheitsstudio ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

9.2. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Viola Vital Gesundheitsstudio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.